Hat Berufung gegen den Haftantritt eingelegt: Lucas Hernández. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Sven Hoppe/dpa)

Vor zwei Jahren wechselte der französische Weltmeister Lucas Hernández für die Rekordsumme von 80 Millionen Euro von Atlético Madrid zum FC Bayern München.

Jetzt soll er schlimmstenfalls für sechs Monate in Spanien in Haft, weil er eine Kontaktsperre zu seiner heutigen Frau missachtet hat. Was steckt hinter dem bizarren Fall und wie könnte es für den Fußball-Profi weitergehen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Weshalb droht Lucas Hernández überhaupt eine Haftstrafe?

Hernández wird von seiner Vergangenheit eingeholt: Die Haftstrafe war schon 2019 im Zusammenhang mit einem handgreiflichen Streit im Februar 2017 mit seiner damaligen Freundin und heutigen Frau verhängt worden. Beide wurden damals wegen häuslicher Gewalt zu gemeinnütziger Arbeit und einem sechsmonatigen Kontaktverbot verurteilt. Sie versöhnten sich jedoch und verreisten noch während der sechs Monate gemeinsam, womit der damalige Profi von Atlético Madrid gegen das Annäherungsverbot verstieß und zu der Haftstrafe verurteilt wurde. Seine heutige Frau kam nur deshalb glimpflich davon, weil ihr das Kontaktverbot zum Zeitpunkt der gemeinsamen Reise noch nicht zugestellt worden war, Hernández aber schon.

Spielt die Versöhnung und spätere Heirat keine Rolle?

In Spanien wird der Kampf gegen häusliche Gewalt sehr ernst genommen. Die Gerichte urteilen streng und die Medien berichten ausführlicher als etwa in Deutschland, auch wenn es um unbekannte Personen geht. Ein Kontaktverbot bleibt in Spanien auch dann bestehen, wenn es eine Versöhnung gegeben hat, damit niemand zu einer solchen Aussöhnung genötigt werden kann.

Wie geht es für Hernández jetzt weiter?

Am Montag erschien Hernández freiwillig einen Tag früher vor dem Strafgericht 32 in Madrid. Dort wurde ihm offiziell mitgeteilt, dass er spätestens zehn Tage später, also bis Mitternacht am 28. Oktober, die Haft anzutreten habe. Dagegen hatte der Franzose schon zuvor Berufung beim nächst höheren Gericht, der Audiencia Provincial von Madrid, eingelegt. Ob dieses Gericht, das in etwa einem deutschen Landgericht entspricht, rechtzeitig vor dem 28. Oktober über die Berufung entscheidet, ist nach Angaben eines Sprechers der spanischen Gerichtsverwaltung fraglich. Eine aufschiebende Wirkung habe das laufende Berufungsverfahren jedenfalls nicht. Das heißt, Hernández müsste die Haft auf jeden Fall erst einmal antreten. Und zwar in Spanien, und nicht etwa in Deutschland, wie ein Gerichtssprecher betonte.

Kann Hernández denn mit einer positiven Entscheidung des Landgerichts rechnen?

Das ist völlig offen. Das Strafgericht Nummer 32 hatte den Antrag des Profis auf Haftverschonung mit der Begründung abgewiesen, er sei kein Ersttäter. Gegen Hernández gebe es zwei rechtskräftige Verurteilungen wegen häuslicher Gewalt. Die eine von 2017, weshalb das Kontaktverbot erlassen worden war, und eine weitere von 2018 durch das Strafgericht Nummer 5 in Móstoles bei Madrid. Das Strafgericht ging deshalb davon aus, «dass in diesem Fall die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Aussetzung der Strafe» nicht erfüllt seien, da er kein Ersttäter sei. Ob das Landgericht das anders sieht?

Von Jan-Uwe Ronneburger, dpa

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