Wegen der Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer bei Hannover 96 hat der Stammverein weitere Gründe dargelegt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Moritz Frankenberg/dpa)

Wenige Tage vor der Verhandlung am Landgericht wegen der Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer bei Hannover 96 hat der Stammverein weitere Gründe dargelegt.

In den Medien habe Mehrheitsgesellschafter Kind deutlich gemacht, «dass er nicht beabsichtige, sich in Zukunft kooperativer zu zeigen und sich an gemeinsame Regeln zu halten», teilte der e.V. seinen Mitgliedern in einem Brief mit, über den die «Neue Presse» berichtete.

Die Abberufung «aus wichtigen Gründen» sei notwendig geworden, «weil dem Verein anderenfalls ein gravierender Nachteil» drohe. Kind habe «mehrfach und gravierend gegen Weisungen und vertragliche Vereinbarungen verstoßen», heißt es dort weiter. Die Kapitalseite des Vereins bestreitet dies.

Der Vorstand stellte in dem Brief laut der Zeitung klar, dass es ihm nicht um Macht gehe, sondern um Hannover 96. Der e.V.-Vorstand sei auch nicht grundsätzlich gegen Kind, und er habe versucht, einen zielführenden Umgang zwischen allen 96-Beteiligten umzusetzen. «Das ist leider nahezu vollumfänglich gescheitert», teilte der Stammverein mit.

Kind darf dank einer Entscheidung des Landgerichts als Geschäftsführer bis zum Termin einer mündlichen Verhandlung am 16. August weiter eingeschränkt arbeiten. Zuvor war er überraschend als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH abberufen worden. Der 78-Jährige hält die Abberufung nicht für rechtmäßig und fechtet sie juristisch an.

Bei 96 gibt es eine komplizierte Struktur mehrerer Gesellschaften. Kind ist Mehrheitsgesellschafter der Hannover 96 Sales&Service GmbH&Co. KG, der die Profifußball-KGaA zu 100 Prozent gehören. Da die 50+1-Regel in Deutschland jedoch vorschreibt, dass der Stammverein immer die Stimmenmehrheit in einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft besitzen muss, werden die Geschäftsführer der KGaA von der Hannover 96 Management GmbH bestimmt. Sie gehört zu 100 Prozent dem Stammverein.

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