Das Urteil im Streit zwischen dem ehemaligen FIFA-Schiedsrichter Manuel Gräfe und dem Deutschen Fußball-Bund ist auf den 18. Januar vertagt worden. Dies gab Richter Wilhelm Wolf bei der Verhandlung vor dem Frankfurter Landgericht bekannt.
Gräfe klagt wegen seines altersbedingten Ausscheidens als Spitzenschiedsrichter gegen den DFB auf Schadenersatz. Dabei geht es um eine Summe von rund 190.000 Euro. Das vorrangige Ziel der vorliegenden Klage sei jedoch, dass «ich gerne verifiziert haben möchte, dass das Alter der Weg war, um mich loszuwerden», betonte der Berliner während der Verhandlung. «Nun dauert es halt noch länger, bis die ganze Wahrheit ans Licht kommt.» Der DFB bestreitet die Vorwürfe.
Der mittlerweile 49 Jahre alte Gräfe hatte im vergangenen Jahr seine Bundesliga-Karriere nach 289 Einsätzen wegen einer vermeintlichen DFB-Altersbeschränkung von 47 Jahren, die jedoch nicht in der Satzung des Verbandes festgeschrieben ist, beenden müssen.
Gräfe-Seite schlug Vergleichsangebot aus
«Es gibt klare Äußerungen seitens des DFB aus dem letzten Jahr, dass die Altersgrenze von 47 Jahren ständige Praxis im DFB war», sagte Gräfes Anwalt Olaf Methner: «Diskriminierungsrechtlich reicht es aus, dass eine solche Altersgrenze praktiziert wird, auch wenn sie nicht schriftlich irgendwo festgelegt ist.»
Ein Vergleichsangebot des Gerichts schlug der Gräfe-Anwalt aus. «Das Gericht hat den DFB nicht dazu bewegen können oder bewegen wollen, einzugestehen, dass Herr Gräfe wegen des Alters von 47 Jahren als Schiedsrichter nicht weiter berücksichtigt wurde. Diese Erklärung hätten wir uns gewünscht», sagte Methner. Zugleich betonte er, dass Gräfe gerne als Schiedsrichter weitergemacht hätte und bei einem entsprechenden Angebot des DFB seine Karriere auch fortsetzen würde: «Er wäre gerne dazu bereit. Auch auf dem Platz.»