Der frühere Spitzenschiedsrichter Manuel Gräfe erhält im Rechtsstreit mit dem Deutschen Fußball-Bund eine Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro aufgrund einer Altersdiskriminierung.
Der 49 Jahre alte Berliner hat aber keinen Anspruch darauf, wieder auf die Liste der Bundesliga-Referees zu kommen. Dieser Feststellungsantrag sei zu Unrecht gestellt worden. Das Urteil verkündete Wilhelm Wolf als Präsident des Landgerichts Frankfurt/Main. Im Kern ging es bei dem Prozess um die vom DFB praktizierte Altersbegrenzung von 47 Jahren für Unparteiische der 1. und 2. Bundesliga.
Gräfe hatte im vergangenen Jahr seine Bundesliga-Karriere nach 289 Einsätzen wegen der Altersbeschränkung beenden müssen. Er hatte den Verband, den er in den vergangenen Monaten mehrfach öffentlich kritisierte, auf Schadenersatz in Höhe von 190.000 Euro verklagt. Das vorrangige Ziel der Klage sei jedoch, dass «ich gerne verifiziert haben möchte, dass das Alter der Weg war, um mich loszuwerden», hatte Gräfe während der Verhandlung am 16. November betont.
Der DFB bestreitet dies. Nach Ansicht des Gerichts habe der Unparteiische keinen Leistungsnachweis bringen könne, weshalb er noch auf die Schiedsrichterliste gehöre.
Einen Tag vor dem Gerichtsurteil hat der frühere WM-Unparteiische Felix Brych aus München angekündigt, er wolle noch mit 48 über diesen Sommer hinaus in der Bundesliga pfeifen. Die Altersgrenze ist nicht in den DFB-Statuten festgeschrieben, aber gängige Praxis seit vielen Jahren. DFB-Schiedsrichterchef Fröhlich brachte kürzlich eine Aufweichung ins Gespräch. Die 47 Jahre sollen nur noch ein Orientierungspunkt sein.