Die Ein-Spiel-Sperre nach der Roten Karte gegen Dayot Upamecano (24) vom FC Bayern München bleibt bestehen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bestätigte im schriftlichen Verfahren die Sperre wegen unsportlichen Verhaltens gegen den französischen Verteidiger. Das Gremium wies einen Einspruch des Nationalspielers zurück und folgte damit dem Einzelrichterurteil vom Dienstag. Damit muss der deutsche Fußball-Rekordmeister am Sonntag (17.30 Uhr) im Bundesliga-Topspiel gegen den 1. FC Union Berlin auf Upamecano verzichten.
«Es liegt eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters vor. Diese werden im Sinne eines funktionierenden Spielbetriebs weltweit von der FIFA geschützt. Einzige Ausnahme davon wäre ein offensichtlicher Irrtum des Unparteiischen. Dieser liegt bei einer Spielerverwechslung vor, oder wenn es zwischen dem Spieler und seinem Gegenspieler nachweislich keinerlei Kontakt gab», erklärte der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Stephan Oberholz. «Beides ist hier aber nicht der Fall. Unabhängig davon ist nach den Fernsehbildern und den Schilderungen des Schiedsrichters bereits das Vorliegen eines Irrtums zweifelhaft.»
Upamecano hatte beim 2:3 im Bundesligaspiel gegen Borussia Mönchengladbach in der 8. Minute von Schiedsrichter Tobias Welz eine umstrittene Rote Karte für eine Notbremse erhalten und war daraufhin im sogenannten Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss für ein Spiel gesperrt worden.