Cristiano Ronaldos Club Al-Nassr FC wurde mit einer Transfersperre belegt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: -/AP/dpa)

Cristiano Ronaldos saudischer Verein Al-Nassr darf vorerst keine neuen Spieler verpflichten. «Dem Verein Al-Nassr ist es derzeit aufgrund ausstehender Schulden nicht möglich, neue Spieler zu registrieren.

Die entsprechenden Verbote werden unverzüglich aufgehoben, sobald die Begleichung der Schulden von den betreffenden Gläubigern bestätigt wurde», teilte ein FIFA-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Transfersperre gilt insgesamt für bis zu drei aufeinanderfolgende Transferperioden, das Registrierungsverbot betrifft sowohl Spieler aus dem In- als auch Ausland. Zuvor hatte der englische «The Mirror» darüber berichtet.

Bereits 2021 verurteilt

Bereits Anfang Oktober 2021 hatte der Fußball-Weltverband FIFA Al-Nassr zu einer Zahlung von 460.000 Euro (390.000 Pfund) zuzüglich Zinsen an den englischen Premier-League-Club Leicester City verurteilt. Die Saudis hatten es 2018 versäumt, diese leistungsbezogenen Zuschläge an Leicester für Stürmer Ahmed Musa zu zahlen. Der Nigerianer war 2016 zu den «Foxes» gewechselt, konnte sich da aber nicht durchsetzen. 2018 ging er dann zu Al-Nassr, wo er bis 2020 insgesamt 60 Spiele absolvierte und auch Meister wurde.

«Die Nichtzahlung der entsprechenden Beträge führt zu einem Registrierungsverbot neuer Spieler, sei es national oder international, bis zur Bezahlung der fälligen Beträge. Die Gesamthöchstdauer des Registrierungsverbots beträgt bis zu drei volle und
aufeinanderfolgende Registrierungszeiträume», hieß es damals in dem FIFA-Urteil. Al-Nassr hätte innerhalb von 45 Tagen nach Urteilszustellung zahlen müssen, andernfalls werde auf Antrag des Klägers die Transfersperre wirksam. Das ist jetzt der Fall.

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