Wegen Verfehlungen der eigenen Fans muss Eintracht Frankfurt eine Geldstrafe in Höhe von 414.000 Euro zahlen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Arne Dedert/dpa)

Pyrotechnik in Massen und Fan-Randale: Eintracht Frankfurt ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes mit einer Hammerstrafe in Höhe von 414.100 Euro belegt worden.

Mit dem Urteil wurden Vorfälle bei insgesamt fünf Spielen des Bundesligisten geahndet, teilte der DFB mit. Nachdem die Hessen wegen etlicher Fanvergehen zuvor schon 447.100 Euro zahlen mussten, stiegen die Geldstrafen des Vereins in der Saison 2022/23 auf die Rekordsumme von 861.200 Euro.

Der Hauptteil der letzten Strafe – 258.100 Euro – entfällt auf das Pokalfinale der Eintracht gegen RB Leipzig (0:2), bei dem von den Frankfurter Fans insgesamt 180 Bengalische Feuer, Blinker, Rauchtöpfe und Böller gezündet wurden. Zudem wurden bei der Partie am 3. Juni im Berliner Olympiastadion 14 Raketen in Richtung des Spielfeldes abgeschossen. Wegen der am Ende der Halbzeitpause eingesetzten Pyrotechnik hatte sich der Anstoß der zweiten Hälfte um drei Minuten verzögert.

Schon im Pokal-Halbfinale am 3. Mai beim VfB Stuttgart (3:2) hatten Frankfurter Anhänger für eine Pyro-Show gesorgt, die den Verein 84.000 Euro kostet. 70.000 Euro werden für die Vorkommnisse beim Bundesligaspiel der Hessen beim FC Schalke 04 am 20. Mai fällig.

Mitarbeiterin des Roten Kreuzes verletzt

Neben dem Abbrennen von Pyrotechnik hatten Eintracht-Fans im Anschluss an die Partie wahllos auf unbeteiligte Schalker Fans eingeprügelt und dabei auch eine Mitarbeiterin des Gelsenkirchener Roten Kreuzes verletzt. Bislang wurden zwölf Frankfurter Anhänger identifiziert und mit einem Stadionverbot belegt. Dies habe sich für den Verein strafmildernd ausgewirkt, teilte der DFB.

Kaum der Rede wert sind die jeweils 1000 Euro für Fanvergehen in den Bundesligaspielen gegen den VfB Stuttgart am 11. März und den FC Augsburg am 28. April. Von der Gesamtsumme darf der Verein bis zu 137.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies müsse dem DFB bis zum 31. Dezember dieses Jahres nachgewiesen werden.

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