Marius Gersbeck (l) und Anwalt Markus Hausegger (r) vor Beginn des Prozesses. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Barbara Gindl/APA/dpa)

Hertha-Torwart Marius Gersbeck muss nach dem gewalttätigen Zwischenfall während des Trainingslagers in Österreich nicht ins Gefängnis.

Der 28-Jährige wurde nach einem Schuldeingeständnis und einer Entschuldigung bei dem Opfer vor dem Landgericht Salzburg zu 40.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte Anklage wegen schwerer Körperverletzung erhoben, was zu einer Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren hätte führen können. Der Schlussmann des Berliner Fußball-Zweitligisten gilt somit nun nicht als vorbestraft.

«Ich bedaure den Vorfall zutiefst. Ich würde mich noch gerne beim Opfer persönlich entschuldigen», hatte Gersbeck gleich zum Prozessauftakt gesagt. Anschließend hatte er sich per Handschlag bei dem 22-jährigen Österreicher entschuldigt und angefügt: «Ich hoffe, dass du keine Folgeschäden hast.»

Prügelopfer nimmt die Entschuldigung Gersbecks an

Das Opfer der nächtlichen Prügelei in Zell am See am 16. Juli nahm die Entschuldigung Gersbecks an, worauf hin die Richterin die im österreichischen Recht vorgesehene Diversion mit der Geldstrafe vorschlug. Dem Vernehmen nach hatte sich Gersbeck zuvor bereits mit dem Opfer auf die Zahlung einer Entschädigung geeinigt, um einen möglichen Zivilprozess zu vermeiden. Das nun gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ein Einspruch der Staatsanwaltschaft gilt aber als unwahrscheinlich.

Am Rande des Trainingslagers von Hertha BSC war es zu der folgenschweren Schlägerei gekommen. Der Torwart hatte dem Opfer Faustschläge und Tritte versetzt. Der 22-Jährige habe dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine Orbitabodenfraktur, eine Kieferhöhlenwandfraktur sowie ein Lidhämatom erlitten, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Hertha BSC hatte den Torwart nach dem Vorfall suspendiert. Welche Auswirkungen das Urteil auf die Zukunft Gersbecks bei seinem Berliner Club hat, ist noch unklar.

Tür bei Hertha weiter offen

Gersbeck kann zudem auf ein Comeback beim Hauptstadt-Club hoffen. «Für uns als Club ist also im Moment festzuhalten: Das Gericht hat die Schuld offenbar als nur gering angesehen. Unser Spieler wurde strafrechtlich nicht verurteilt und hat den Verletzten einvernehmlich entschädigt. Bei dieser Sachlage schließen wir unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht aus, dass Marius Gersbeck eine zweite Chance erhält. Wir werden dies intern besprechen und zeitnah entscheiden», sagte Hertha-Geschäftsführer Thomas Herrich kurz nach dem Prozess. 

Der gebürtige Berliner Gersbeck war in diesem Sommer vom Karlsruher SC zu seinem Jugendverein zurückgeholt worden. Er gilt wegen seiner engen Kontakte in die Fan-Szene als mögliche Identifikationsfigur für den sogenannten Hertha-Weg, mit dem der Bundesliga-Absteiger aus der sportlichen und wirtschaftlichen Krise kommen will.

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