Hertha BSC und sein Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic (M) streiten über dessen Kündigung aus dem Jahr 2023. (Urheber/Quelle/Verbreiter: David Langenbein/dpa)

Das Landgericht Berlin hat der Klage von Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic gegen seine außerordentliche Kündigung bei Hertha BSC stattgegeben. Nach dem Urteil der Kammer für Handelssachen wurde der Dienstvertrag zwischen den Parteien also nicht durch außerordentliche Kündigung zum 10. Februar 2023 beendet, wie das Gericht mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Berufung eingelegt werden. Weitere Einzelheiten zur Urteilsbegründung nannte das Gericht zunächst nicht.

Wird das Urteil rechtskräftig, steht Bobic eine vertraglich festgelegte Abfindung vom klammen Fußball-Zweitligisten zu. Der 52-Jährige hatte gegen seine ordentliche und außerordentliche Kündigung von Anfang 2023 geklagt. Bobic musste unmittelbar nach dem Derby gegen Union Berlin Ende Januar gehen. Später ging ihm noch die außerordentliche Kündigung zu. Die Klage gegen die ordentliche Kündigung hatte die Kammer im Februar dieses Jahres in einem Teilurteil zurückgewiesen. 

Hertha stützte die außerordentliche Kündigung auf den Umgang des 52-Jährigen mit einem Reporter, für den sich Bobic unmittelbar danach entschuldigt hatte, und den Verdacht der Weitergabe geheimer Unterlagen. In der mündlichen Verhandlung am Montag hatten Bobic und Zeuge Axel Hellmann, Vorstandssprecher von Eintracht Frankfurt und im betreffenden Zeitraum auch Interimsgeschäftsführer der Deutschen Fußball Liga (DFL), letztere Vorwürfe in ihren Aussagen zurückgewiesen.

Dem entgegen steht eine eidesstattliche Versicherung des damaligen Hertha-Präsidenten Kay Bernstein aus dem September 2023, wie vor dem Gericht bekannt wurde. Bernstein war im Januar 2024 überraschend gestorben. Hellmann habe ihm in einem Gespräch bestätigt, dass er ein Eckdatenpapier über die Zusammenarbeit von Hertha und Investor 777 Partners von Bobic erhalten habe.

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