Die Staatsanwaltschaft wirft drei ehemaligen DFB-Funktionären, darunter Wolfgang Niersbach, Steuerhinterziehung vor. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Arne Dedert/dpa-Pool/dpa)

Im Sommermärchen-Prozess wird das Verfahren gegen den früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach möglicherweise eingestellt. Dies sagte die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler im Landgericht Frankfurt.

«Seine Schuld ist als gering einzuschätzen, deshalb kann eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommen», begründete Distler zum Abschluss des Verhandlungstages. Die Staatsanwaltschaft will sich dem nach eigenen Angaben «nicht verschließen». 

Zudem steht Niersbachs Rechtsanwalt Sven Diener einer Einstellung offen gegenüber. Ein Rechtsgespräch hat noch nicht stattgefunden. Bei einem solchen geht es um die Höhe der Auflage im Falle einer Einstellung.

In dem Prozess müssen sich die ehemaligen DFB-Topfunktionäre Theo Zwanziger, Horst R. Schmidt und Niersbach wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall verantworten. Sie sollen eine im April 2005 an den Weltverband FIFA erfolgte Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung für 2006 unrechtmäßig als Betriebsausgabe deklariert und damit die Steuer für das WM-Jahr um rund 13,7 Millionen Euro verkürzt haben. Alle drei Angeklagten weisen den Vorwurf strikt zurück.

Der 73 Jahre alte Niersbach hatte bereits im März geschildert, wie sehr ihm die Sommermärchen-Affäre, in deren Folge er damals zurückgetreten war, zu schaffen machte. «Ich bin seit acht Jahren mit Verdächtigungen und Unwahrheiten konfrontiert. Für mich ist es ein absoluter Albtraum.» Er sei gezwungen gewesen, Angebote für neue Tätigkeiten deshalb abzulehnen. Niersbach war von 2012 bis 2015 DFB-Präsident.

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