Der Hauptangeklagte (vorne r) sitzt neben weiteren Angeklagten auf der Anklagebank. Er muss sich wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und gefährlicher Körperverletzung verantworten. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Zu Beginn des Strafprozesses wegen einer heftigen Böllerexplosion im Augsburger Fußballstadion hat der Hauptangeklagte die Tat eingeräumt und die Opfer um Entschuldigung gebeten. «Es tut mir von Herzen leid», sagte der 28-Jährige beim Verhandlungsauftakt am Landgericht Augsburg. «Es war niemals meine Absicht, jemanden zu verletzten, vor allem keine Kinder.»

Der Mann aus Göppingen schilderte in einer Erklärung, wie er am 11. November 2023 beim Bundesligaspiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG Hoffenheim (1:1) einen Böller aus dem Gästeblock in Richtung Spielfeld warf. Dieser detonierte in der Nähe von Fans. Dabei wurden laut Anklage 14 Personen verletzt, darunter fünf Kinder. Sie erlitten vor allem Knalltraumata und Schocks; ein 14 Jahre alter Junge musste sich aber auch wegen einer Fleischwunde durch herumfliegende Böllerteile behandeln lassen. Das Spiel wurde kurz unterbrochen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen, der in Untersuchungshaft sitzt, die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährliche Körperverletzung vor. Mit ihm sind drei andere Hoffenheimer Fans angeklagt, denen eine Verurteilung wegen Beihilfe droht.

Als Fan im Stadion: Schöffe ausgetauscht

Zwei von ihnen äußerten sich ebenfalls zu den Vorfällen aus dem Herbst. In einer Erklärung verlas ein Verteidiger, dass sein Mandant nicht ahnte, wie gefährlich der Böller sei. Der zweite Mitangeklagte sagte mit teils zittriger Stimme, dass er nicht davon ausgegangen sei, dass sein Kumpel den Böller wirklich zünden werde. Er habe nach der Tat Drohanrufe bekommen und sei als Bastard und Mörder bezeichnet worden. Auch er bat die Opfer um Entschuldigung und sagte, dass er sich von der Tat distanziere.

Der Prozess war in der vorigen Woche zunächst vertagt worden, weil ein Schöffe selbst bei dem Spiel im Stadion war und deshalb für das Verfahren ausgetauscht werden musste; zwei Verteidiger hatten ihn wegen Befangenheit abgelehnt.

Ursprünglich waren vier Verhandlungstage anberaumt worden; zunächst war unklar, ob der Vorsitzende Richter Christoph Kern – der zufälligerweise auch ehrenamtlicher Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) ist – weitere Verhandlungstermine ansetzen muss.

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